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12.09.2008
Dr. Neureuther: Keine Rebsortenangabe bei EU-Tafelweinverschnitten!
„Eine Angabe der Rebsorte bei EU-Tafelweinverschnitten, den so genannten ‚Gemeinschaftsweinen’, muss unbedingt verhindert werden“, forderte heute - im Nachgang zu der gestern stattgefundenen Herbsttagung des Weinbauverbandes Rheinhessen - der FDP-Kreis- und Fraktionsvorsitzender Dr. Jürgen Neureuther. Hier seien in den nun stattfindenden Verhandlungen zur Ausformulierung des neuen Bezeichnungsrechts im Rahmen der reformierten EU-Weinmarktordnung insbesondere Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer und sein rheinland-pfälzischer Kollege Hering gefordert, um die Interessen des deutschen und des rheinhessischen Weinbaus entschieden zu vertreten, erklärte Dr. Neureuther.
Die qualitativ hochwertigen Rebsortenweine unserer Heimat müssen auch in Zukunft als Qualitäts- und Prädikatsweine geschützt werden. „Die gesamte deutsche Qualitätsweinphilosophie steht in den nun stattfindenden Verhandlungen auf dem Prüfstand“, so der liberale Weinbauexperte. „Der Aufschwung des deutschen Weinbaus mit seinem verbesserten Weinimage ist auch auf das bisherige, völlig ausreichende Bezeichnungsrecht zurück zu führen“. Es könne und dürfe bei der Ausformulierung der EU-Weinmarktreform nicht dazu kommen, dass das bewährte und beim Verbraucher akzeptierte deutsche Qualitätsweinsystem nun quasi durch die Hintertür verwässert werde, forderte Neureuther.
In diesem Zusammenhang unterstütze er „voll und ganz“ den rheinhessischen Weinbaupräsidenten Steitz, der eine Verbindung der Rebsortenbezeichnung Riesling mit dem Wort „Gemeinschaftswein“ strikt abgelehnt hat. Der Riesling sei das Flaggschiff des deutschen Weinbaus und dürfe nicht auf einer Flasche stehen, in der sich Tafelweinverschnitt aus mehreren EU-Ländern wieder finde, so der Liberale.
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