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Satzung des
Kreisverbandes Worms der Jungen Liberalen
§ 1
Selbstverständnis
Unter dem Namen
"Junge Liberale" haben sich junge Menschen zu einem
Verband zusammengeschlossen mit dem Ziel, die Idee des politischen
Liberalismus weiterzuentwickeln und sie gemeinsam mit den anderen
Kreisverbänden in Rheinland-Pfalz in die Praxis umzusetzen. Die
Jungen Liberalen Worms wirken an der Aufgabe mit, die
größtmögliche Freiheit für den Menschen im Rahmen der
bestehenden Gesetze zu verwirklichen. Die Jungen Liberalen greifen
vor allem die Probleme der Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen auf und setzen sich für deren Interessen ein. Sie
bekennen sich uneingeschränkt zum demokratischen Rechtsstaat in
Deutschland, dem europäischen Einigungsprozess sowie zur freien
Marktwirtschaft.
§ 2
Untergliederung
Der Kreisverband
Worms der Jungen Liberalen ist eine Untergliederung des
Bezirksverbandes Rheinhessen-Vorderpfalz und des Landesverbandes
Junge Liberale Rheinland-Pfalz e. V.
§ 3
Mitgliedschaft
(1)
Voraussetzungen
Mitglied des Kreisverbandes Worms der Jungen Liberalen kann jeder
werden, sofern er mindestens 14 Jahre alt ist und das 35.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht Mitglied einer
konkurrierenden Organisation ist und die Grundsätze und die
Satzung der Jungen Liberalen Worms anerkennt. Der Kreisverband ist
grundsätzlich berechtigt, Mitglieder aus angrenzenden
FDP-Kreisverbänden als Mitglieder aufzunehmen.
(2) Erwerb
Die Mitgliedschaft im Kreisverband Worms der Jungen Liberalen wird
durch schriftliche Erklärung erworben. Über die Aufnahme
entscheidet der Landesverband.
(3) Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft im Kreisverband Worms der Jungen Liberalen
wird durch ¾-Mehrheit in der Kreismitgliederversammlung auf
Antrag des Kreisvorstandes verliehen. Die in Abs. (1) angeführten
Voraussetzungen haben für die Ehrenmitgliedschaft keine
Gültigkeit. Das Ehrenmitglied besitzt auf den
Kreismitgliederversammlungen Rederecht aber kein Stimmrecht.
(4) Ende der Mitgliedschaft
Näheres regelt die Satzung des Landesverbandes der Jungen
Liberalen Rheinland-Pfalz e. V.
§ 4 Wahlen
und Abstimmungen
(1) Wahlen
Die Wahlen zum Kreisvorstand sind geheim. Alle übrigen Wahlen
sind offen, sofern nicht mit einfacher Mehrheit auf Antrag geheime
Abstimmung beschlossen wird. Die Einladung zu den
Kreismitgliederversammlungen erfolgt schriftlich an alle
Mitglieder des Kreisverbandes Worms mit einer Frist von 10 Tagen
unter Vorschlag einer Tagesordnung durch den Kreisvorstand.
(2) Abstimmungen
Abstimmungen sind offen.
(3) Mehrheiten
Bei Wahlen genügt eine einfache Mehrheit, sofern in der Satzung
nichts anderes bestimmt ist.
§ 5 Organe
Die Organe des Kreisverbandes Worms der Jungen Liberalen sind nach
dem Range:
1. Die Kreismitgliederversammlung
2. Der Kreisvorstand
§ 6 Die
Kreismitgliederversammlung
(1) Versammlungsart
Die Kreismitgliederversammlung ist das oberste Organ des
Kreisverbandes. Mitglieder anderer Kreisverbände und Gäste
können nach schriftlicher Einladung durch den Kreisvorstand auch
daran teilnehmen.
(2) Aufgaben
Die Kreismitgliederversammlung hat folgende nicht übertragbare
Aufgaben:
1. Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des Kreisvorstandes
2. Genehmigung des Kassenberichts und Wahl eines Kassenprüfers
3. Satzungsänderungen
4. Auflösung des Kreisverbandes
(3) Versammlungsfreiheit
Die Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich
statt (ordentliche Kreismitgliederversammlung). Sie ist ferner auf
Beschluss des Kreisvorstandes oder der Hälfte der Mitglieder
innerhalb von vier Wochen einzuberufen (außerordentliche
Mitgliederversammlung).
(4) Rede-, Antrags- und Stimmrecht
Rede-, antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des
Kreisverbandes Worms der Jungen Liberalen.
§ 7
Kreisvorstand
(1) Zusammensetzung
Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
1. Dem Kreisvorsitzenden
2. Zwei Stellvertretern mit den Geschäftsbereichen
Kassenangelegenheiten und Pressearbeit
(2) Wahl
Die Mitglieder des Kreisvorstandes gem. Abs (1) werden von der
Kreismitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt. Erreicht keiner
der Kandidaten im ersten Wahlgang die einfache Mehrheit aller
Anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder, so findet ein zweiter
Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten gegeneinander
antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten
hatten. Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit.
(3) Aufgaben des Kreisvorstandes
Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des
Kreisverbandes. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen
Tätigkeitsbericht. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn
alle seine Mitglieder anwesend sind.
(4) Amtsniederlegung
Legt ein Kreisvorstandsmitglied sein Amt nieder, so übernehmen
die anderen Kreisvorstandsmitglieder bis zur Wahl kommissarisch
dessen Geschäftsbereich. Legt der Vorsitzende sein Amt nieder, so
sind Neuwahlen abzuhalten. Die Kreismitgliederversammlung kann ein
Kreisvorstandsmitglied durch ein Misstrauensvotum abwählen. Zur
Abwahl ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Die Abwahl ist
schriftlich anzukündigen.
(5) Außergerichtliche Vertretung
Zur außergerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes Worms der
Jungen Liberalen sind der Kreisvorstand berechtigt.
(6) Gerichtliche Vertretung
Die gerichtliche Vertretung des Kreisverbandes Worms der Jungen
Liberalen ist der Kreisvorstand.
§ 8 Finanzen
(1) Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages legt der Landesverband in seiner
Beitragsordnung fest.
(2) Verantwortlichkeit
Der stellv. Vorsitzende für den Geschäftsbereich
Kassenangelegenheiten verwaltet die Kasse des Kreisverbandes. Er
erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Kassenbericht. Er
ist dem Kassenprüfer jederzeit Rechenschaft schuldig.
§ 9
Kassenprüfer
(1) Wahl
Die Kreismitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem
Jahr einen Kassenprüfer, der nicht dem Kreisvorstand angehören
darf.
(2) Aufgaben
Der Kassenprüfer hat die Finanzen des Kreisverbandes mindestens
einmal jährlich zu prüfen und der Kreismitgliederversammlung
einen Bericht darüber vorzulegen.
(3) Befugnisse
Dem Kassenprüfer sind auf Verlangen jederzeit sämtliche
Finanzunterlagen zugänglich zu machen und erforderliche
Auskünfte zu erteilen, sofern diese für die ordnungsgemäße
Prüfung notwendig sind.
§ 10
Satzungsänderungen
Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden
Stimmberechtigten geändert werden. Satzungsänderungen sind
schriftlich unter Beachtung der Fristen mit der Einladung zur
Kreismitgliederversammlung anzukündigen.
§ 11
Auflösung
Der Kreisverband kann von den Anwesenden mit einer Mehrheit von ¾
aufgelöst werden. Es müssen mindestens die Hälfte der
Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sein. Die Auflösung ist
schriftlich unter Beachtung der Fristen in der Einladung zur
Kreismitgliederversammlung anzukündigen. Das Vermögen des
Kreisverbandes Worms der Jungen Liberalen fiele in diesem Fall an
den Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz der Jungen Liberalen.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Verabschiedung durch die
Kreismitgliederversammlung am 26. Januar des Jahres 2000 in Kraft.
Worms, 26.1.2000
Dr. Jürgen Neureuther (Vorsitzender)
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